Baugenehmigung: notwendig für Gartensauna? 9 Fakten + Tipps

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Gartensauna ohne Baugenehmigung: wie groß darf sie sein? Braucht eine Außensauna eine Baugenehmigung? Wir erklären Ihnen die baurechtlichen Definitionen und was zu beachten ist:

Im Internet kursieren viele unterschiedliche Aussagen zu “Baugenehmigung Gartensauna”.
Als Saunabauer haben wir baurechtliche Fragen schon mit zahlreichen Bauämtern geklärt. Die Ergebnisse waren oft uneinheitlich, denn:
baurechtliche Entscheidungen liegen bei den örtlichen Baubehörden.
Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt zu Ihrer Kommune auf, um zu klären, wie die Baubehörde Ihre geplante Sauna für den Garten einordnet und welche Vorgaben gelten. Im Idealfall wird Ihre Außensauna als verfahrensfreies Nebengebäude eingestuft:

Gartensauna als “verfahrensfreies Nebengebäude”

Wenn Ihre örtliche Baubehörde die Sauna als sog. verfahrensfreies Nebengebäude einordnet, ist der erste Schritt getan: Dann hängt die Frage, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht, vor allem von der Größe/Lage Ihres Saunaprojektes ab. Je nach Bundesland gelten hierzu unterschiedliche Vorschriften: in einigen Bundesländern ist die Grundfläche (= Quadratmeter) entscheidend, in anderen Ländern der umbaute Raum (= Kubikmeter). Eine detaillierte Übersicht für alle Bundesländer finden Sie auf dem Schaubild.

Zu beachten ist, ob sich Ihr Grundstück innerhalb eines bebauten Gebiets oder außerhalb von Ortschaften im Außenbereich befindet. Im Außenbereich sind Saunaprojekte ohne Baugenehmigung nur in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein möglich.

Bebauungsplan, Grenzabstand & Co.

Egal ob eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht, die folgenden Punkte sind immer zu beachten:

  • Bebauungslinien
  • Grenzbebauung/Grenzabstand
  • ggf. örtliche Einschränkungen (z. B. in Kleingartenkolonien)

Die Bebauungslinien Ihres Grundstücks können Sie dem örtlichen Bebauungsplan entnehmen. Diesen können Sie beim Bauordnungsamt, der Gemeindeverwaltung oder beim Stadtplanungsamt einsehen. In vielen Kommunen sind diese Pläne mittlerweile auch online abrufbar. 

Standardmäßig müssen Bauwerke wie Saunahäuser einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Wenn Sie diesen Abstand unterschreiten, handelt es sich um eine sog. Grenzbebauung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Die jeweiligen Regelungen sind in den Landesbauordnungen, dem Nachbarschaftsrecht und den bereits erwähnten Bebauungsplänen zu finden.

Falls eine Bebauung auf der Grundstücksgrenze geplant ist, sollte in jedem Fall das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden: denn bei einer Beschwerde muss das Bauamt entsprechend reagieren und das Bauvorhaben prüfen. Ein Einverständnis des Nachbarn sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.

Außensauna Referenzen:

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Verfahrensfreies Nebengebäude

Wenn Sie Ihr Saunahaus genehmigungsfrei bauen möchten, so ist die Einstufung als sog. verfahrensfreies Nebengebäude entscheidend. Leider ist die Einordnung der Baubehörden nicht einheitlich, daher muss diese Frage mit Ihrer örtlichen Baubehörde abgeklärt werden. Wichtig: Ihr Projekt kann dann genehmigungspflichtig werden, wenn Sie eine Toilette/Heizung einbauen (wobei ein Saunaofen i. d. R. nicht als Wohnbeheizung angesehen wird), da das Saunahaus dann nicht mehr als Nebengebäude eingestuft wird.

Gartensauna mit oder ohne Baugenehmigung

In vielen Fällen konnten wir für unsere Kunden genehmigungsfreie Saunaprojekte realisieren. Bitte informieren Sie uns bereits bei Ihrer Anfrage, wenn Sie Ihre Außensauna ohne Genehmigung und somit innerhalb der vorgegebenen Nebengebäude-Größengrenzen planen möchten. Dann berücksichtigen wir dies schon bei der Planung. Ihr Vorteil: wir planen das Projekt in Maßanfertigung und können den Grundriss individuell nach Ihren Wünschen und Vorgaben gestalten.

Planung mit corso Unterstützung

Lassen Sie sich von der Bürokratie nicht abhalten, wenn es um die Verwirklichung Ihrer Traumsauna geht: Wir unterstützen Sie bei der kompletten Planung. Sollte eine Baugenehmigung nötig sein, erhalten Sie von uns die bemaßten Pläne/Zeichnungen für die Bauantragsstellung. 

Der Inhalt dieser Seite ist lediglich informativ und stellt keine baurechtliche Beratung dar. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr, eine Haftung wird ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich zu baurechtlichen Fragen an die für Ihren Wohnort zuständige Baubehörde. .

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Sauna mit Holzofen

Wenn Sie Ihre Außensauna mit einem Holzofen ausstatten möchten, muss in jedem Fall vorab Rücksprache mit Ihrem örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfeger gehalten werden. Der Holzofen unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen und muss als Feuerstätte vorab genehmigt werden. Außerdem sind Mindestabstände des Schornsteins zum Nachbarn zu beachten. In den meisten Fällen werden Saunahäuser im Garten jedoch mit einem Elektro-Saunaofen ausgestattet, so dass dieser Punkt dann entfällt.

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Gesund mit Sauna
Seitdem wir unsere corso Sauna haben, bin ich viel entspannter.
Sabine Schneider
Weitere Kunden-Meinungen

Fazit

Das Saunieren in der eigenen Gartensauna – mitten im Grünen – ist einfach traumhaft! Wenn Sie sich Ihren Traum erfüllen möchten, sollten Sie sich nicht von (vermeintlichen) bürokratischen Hürden abhalten lassen. Kontaktieren Sie die örtliche Baubehörde für eine erste Einschätzung. Schritt für Schritt lassen sich alle wichtigen Punkte klären, um Ihre Gartensauna zu realisieren – je nach Situation mit oder ohne Baugenehmigung. – Wir unterstützen Sie gern bei der Planung Ihrer Gartensauna!

Auflistung nach Bundesländern: genehmigungsfreie Größen für “verfahrensfreie Nebengebäude”:

  • Baden-Württemberg: 40 m3 im bebauten Bereich, 20 m3 im Außenbereich
  • Bayern: 75 m3 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Berlin: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Brandenburg: 75 m3 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Bremen: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Hamburg: 30 m3 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Hessen: 30 m3 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Niedersachsen: 40 m3 im bebauten Bereich, 20 m3 im Außenbereich
  • Nordrhein-Westfalen: 75 m3 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur für Land-/Forstwirtschaft
  • Rheinland-Pfalz: 50 m3 im bebauten Bereich, 10 m3 im Außenbereich
  • Saarland: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Sachsen: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Sachsen-Anhalt: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Schleswig-Holstein: 30 m3 im bebauten Bereich, 10 m3 im Außenbereich
  • Thüringen: 10 m2 im bebauten Bereich, im Außenbereich nur mit Genehmigung